Unterstützung im Alltag
125 € monatlich für Betreuungs-und Entlastungsleistungen
Hilfe im Haushalt
Wir unterstützen Sie im Haushalt, reinigen Fenster, waschen Gardinen, erledigen die Hausordnung und die regelmäßige Wohnungsreinigung.
Begleitung und Mobilität
Wir begleiten Sie zum Arzt, zum Einkaufen und sonstigen Aktivitäten.
Freitzeitgestaltung
Wir leisten Ihnen Gesellschaft in Ihrem Zuhause, begleiten Sie zu Spaziergängen und auf Reisen und Ausflügen.
Behördenangelegenheiten
Wir unterstützen Sie bei Behördengange und Korrespondenz.
Jeder Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1-5 hat Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Ihre Pflegekasse stellt Ihnen eine einheitlichen Zuschuss in Höhe von 125 € im Monat zur Verfügung. Ziel ist es, pflegende Angehörige im Pflegealltag zu unterstützen und die Selbständigkeit der Pflegebedüftigen zu fördern. Der Betrag wird dann gewährt, wenn auch tatsächliche Leistungen in Anspruch genommen wurden.
Entlasungsbetrag ansparen
Sofern Sie den monatlichen Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen nicht voll ausschöpfen, wird der verbleibende Betrag jeweils auf den darauffolgenden Kalendermonat übertragen. Leistungen, die Sie am Ende eines Kalenderjahres nicht in Anspruch genommen haben, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nuzen. Danach verfällt der Restbetrag des Entlastungsanspruches endgültig.
Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden
- Hilfe im Haushalt / Begleitung und Mobilität / Freizeitgestaltung / Urlaubsgegleitung ...
- Zur Finanzierung des Eigenanteils von Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege
- Bei Pflegegrad 1 auch für die Körperpflege, z.B. beim wöchentlichen Duschen oder Baden
Umwandlung von Sachleistungen in Betreuungsleistungen
Wenn Sie den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € bereits ausgeschöpft haben oder ansparen möchten, können Sie sich unter bestimmten Vorassetzungen den UMWANDLUNGSANSPRUCH für zusätliche Betreuungsleistungen nutzen.
Ab Pflegegrad 2 können Sie bis zu 40% des maximalen Pflegesachleistungsbetrages umwandeln, sofern er nicht vollständig ausgeschöpft ist. Sie können ihn z.B. für die Unterstützung in Alltag einsetzen (§45a Abs.4 SGB XI).
Vertragspartner ist die Regenbogenapotheke Bischofswerda
Gegen Gebühr übernehmen wir den Apothekenservice für Sie. Hierfür benötigen Sie sowohl für die Apotheke als auch für die Dienstleistung eine Vereinbarung. Die Rezeptversorgung innerhalb Bischofswerda / Putzkau kostet für Selbstzahler pro Versorgung 5 €.
Sie können hierfür auch die Betreuungsleistungen nach § 45b oder die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI vereinbaren – die Abrechnung erfolgt dann nach einer Zeiteinheit von 15 Minuten pauschal.
Grundsätzlich erfolgt keine Annahme von Geldern für die Apotheke. Sie vereinbaren mit der Regenbogenapotheke, wie die monatliche Zahlung erfolgt (Bar – direkt in der Apotheke, per Überweisung oder Bankeinzug).
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind: Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel (Fläche, Hände) und Einwegschürzen. Ihre Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 40 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Wenn Sie Unterstützung / Beratung benötigen, dann können Sie sich gerne an uns wenden.
Rollstühle, Rollatoren, Nachtstühle, Gehhilfen, Hausnotruf, Pflegebett, Treppensteigr usw.
Diese Kosten für technische Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse nach individueller Prüfung der Anspruchsvoraussetzung übernommen. Ein Pflegehilfsmittelverzeichnis der Pflegekasse informiert darüber, welche Pflegehilfsmittel zur Verfügung gestellt werden oder leihweise überlassen werden.
Zu den Kosten für technische Hilfen muss der Versicherte einen Eigenanteil von 10%, max. jedoch 25 € zuzahlen.
Die Kasse prüft i.d.R., ob die Hilfsmittel notwendig sind. Wenn Sie Hilfe benötigen, dann helfen wir Ihnen gerne.
Bei Vorliegen eines Pflegegrades und Notwendigkeit (z.B. akute Sturzgefahr, alleinlebend) übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Bereitstellung eines Hausnotrufgerätes.
Die Kostenübernahme ist formlos bei der Pflegekasse zu beantragen.
Pflegebedürftige (Pflegegrad 1-5) die zu Hause gepflegt und betreut werden, können auf Antrag Hilfe bei der individuellen Wohnraumanpassung erhalten. Diese sind z.B. die Entfernung von Schwellen in der Wohnung, der Einbau einer bodengleichen Dusche.
Pro Maßnahme stellt die Pflegeversicherung bis zu 4.000 € zur Verfügung.
Wichtig: Vor Durchführung der Maßnahme ist unbedingt ein Antrag zu stellen, auch formlos möglich. Wir helfen Ihnen gerne und halten auch formlose Anträge bereit.
Erhalten Sie bei Notwendigkeit über Rezept vom Hausarzt. Die Kosten trägt die Krankenkasse. Die tägliche Stückzahl ist jedoch begrenzt (bis zu 4 Stück). Ihre Krankenkasse sagt Ihnen, wo Sie die Produkte beziehen können. I.d.R. können Sie die Rezepte nicht mehr in der Apotheke einlösen, die Krankenkassen haben Verträge mit Anbietern abgeschlossen. Für höherwertige Produkte (z.B. Molicare Mobile) ist ein Aufpreis zu zahlen.
Sind Sie auf den Rollstuhl angewiesen, sind separate Absprachen erforderlich. Die Transport- und Kostenregelung ist in dem Falle individuell zu regeln. Rollstuhltransporte, wo 2 Mitarbeiter erforderlich sind, sind von uns grundsätzlich nicht realisierbar, ebenso ein manueller Treppentransfer.
Unsere Mitarbeiter holen Sie zu einer vereinbarten Zeit von zu Hause ab und bringen Sie auch wieder nach Hause. Für den Fahrdienst steht ein Kleinbus und ein PKW zur Verfügung. Die vereinbarten Zeiten sind Richtzeiten.
Bitte beachten Sie: Der Fahrer ist lediglich für den Transfer in die Tagespflege zuständig. Pflegerische oder sonstige Tätigkeiten sind nicht möglich. Der Tagesgast soll bei Abholung entsprechend grundpflegerisch versorgt sein (gewaschen und angezogen).
Individuelle Besonderheiten: Sollte der Tagesgast schwer hören oder in der Mobilität eingeschränkt sein und die Tür nicht öffnen können, dann benötigen wir einen Schlüssel (Ausfertigung eines Schlüsselprotokolls).
Mitnahme von Gehhilfen /Rollstuhl: Die Mitnahme von Gehhilfen oder Rollstühlen ist bei der Aufnahme unbedingt abzusprechen, außer Gehstöcke. Die Fahrer können nur eine begrenzte Anzahl im Wagen mitführen.
Wir halten eine begrenzte Anzahl von Rollatoren vor.
Erhält der Tagesgast Physiotherapie, Logopädie oder Ergotherapie im Hausbesuch, dann kann nach Absprache mit den Therapeuten die Behandlung auch in unserer Einrichtung erfolgen.
Begleitdienste zum Arzt, Apotheke, Behördengänge, zum Friedhof, zum Einkauf…
Im Rahmen Ihrer Pflegesachleistungen (LK 30 – Häusliche Betreuung), im Rahmen der Verhinderungspflege § 39 SGB XI oder im Rahmen der Entlastungsleistungen SGB XI begleiten wir Sie gerne zum Arzt oder zu sonstigen Aktivitäten. Der BEGLEITDIENST wird zeitlich erfasst und nach Zeitkorridoren abgerechnet.
Wir beraten Sie gern zu Ihren individuellen Möglichkeiten.