Pflegeberatung für Angehörige und Betroffene
Im ersten Quartal werden wir alle unsere Pflegekunden besuchen und ein persönliches Beratungsgespräch bei Ihnen zu Hause anbieten. Bitte nutzen Sie das Gespräch, um Wünsche und Anliegen, Sorgen und Kritiken loszuwerden. Sie können uns natürlich jederzeit kontaktieren, wenn Ihnen was auf dem Herzen liegt, Sie Fragen haben.
Für die Betreuung und Pflege gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen der Pflegeversicherung. Lassen Sie sich gut beraten über die Möglichkeiten, die das Pflegesystem bietet. Eine Pflegeberatung erhalten Sie bei Ihrer Pflege-/Krankenkasse oder einem Pflegedienst Ihrer Wahl.
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Versicherte, die von der Familie, Freunden, Bekannten versorgt werden, erhalten Pflegegeld. Sofern kein ambulanter Pflegedienst an der Pflege beteiligt ist, sieht der Gesetzgeber vor, dass regelmäßig eine Pflegeberatung durch einen Pflegedienst der Wahl stattfinden muss. Die Kosten für die Pflegeberatung übernimmt die Pflegekasse. Diese Verpflichtung gilt auch für Pflegegeldbezieher, die bis zu 40% des Sachleistungsbetrages zur Finanzierung anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen. Die Pflegeberatung nach §37.3 ist für Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, verpflichtend. Die Beratung für Pflegegrad 2 und 3 findet halbjährlich statt, für Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Bei Pflegegrad 1 kann auf Wunsch eine Pflegeberatung in Anspruch genommen werden, ist jedoch nicht verpflichtend. Die Beratung erfolgt am Pflegeort des Versicherten.
Der Gesetzgeber will mit der Verpflichtung zum Beratungsbesuch sicherstellen, dass die für den Pflegebedürtigen zur Verfügung gestellen Gelder auch in seinem Sinn für pflegegerische Maßnahmen verwendet werden. Die Beratung dient der Sicherstellung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen Unterstützung der häuslich Pflegenden.
Wer führt die Beratung durch?
Die Beratung kann von den meisten Pflegediensten und von weiteren, durch die Landesverbände der Pflegekassen zugelassen freien Anbietern oder anerkannten Beratungsstellen durchgeführt werden. Ihre Pflegekasse kann Ihnen eine Liste der Pflegedienste in Ihrer Nähe aushändigen. Sie haben freies Wahlrecht, sind Sie mit Ihrem jetzigen Berater unzufrieden, können Sie jederzeit für einen anderen Dienst entscheiden.
Vielen Pflegegeldempfänger ist zu Beginn der Pflege nicht bekannt, dass Sie sich selbst um den Erstkontakt für die Pflegeberatung kümmern müssen und erhalten von Ihrer Pflegekasse ein ERINNERUNGSSCHREIBEN. Kein Problem, Sie vereinbaren umgehend mit einem Pflegedienst einen Termin zur Pflegeberatung.
Was passiert, wenn ich im Krankenhaus , in einer Kurzzeitpflege, Kur etc. bin?
Der Aufenthalt entbindet Sie nicht von der verpflichtenden Beratung. Die Beratung muss auf jeden Fall vor oder nach dem Aufenthalt erfolgen.
Inhalte der Pflegeberatung nach §37.3
Der Pflegeberater berücksichtigt, dass zu Beginn einer Pflege meist ein höherer Informationsbedarf zu Pflegesituation besteht.
Die Schwerpunkte der Beratung sind je nach individueller Bedarfssituation unterschiedlich und können folgende Themen umfassen:
- Leistungen der Tages- und Nachtpflege
- Verbesserung der Pflege- und Betreuungssituation durch Kombinationspflege
- Angebote zur Unterstützung im Alltag und Haushalt
- Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Technische Hilfsmittel
- Anpassung des Wohnraumes
- Freistellungsmöglichkeiten nach dem Pflegezeit- und Familienzeitgesetz
- Hinweise auf weitere Auskunfts- und Beratungsmöglichkeiten
- Empfehlung von Pflegekursen für pflegende Angehörige
Mit unsere langjährigen Erfahrung als ambulanter Pflegedienst sind wir ein kompetenter Pflegeberater.
Sie könnne sich jederzeit auch unverbindlich in unserer Geschäftsstelle beraten lassen.