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Aktuelles

Pflegeberufegesetz – eingeführt zum 01.3.2020 

  • Die bisher im Altenpflegegesetz und im Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen werde in einem neuen Pflegeberufegesetz zussammengeführt
  • Alle Auszubildenden erhalten 2 Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung, in der sie einen Vertiefungsbereich in der prakt. Ausbildung wählen. Azubis, die im 3. Lehrjahr die generalistische Ausbildung fortsetzen, erwerben den Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“.
  • Azubis, die ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, können wählen, ob sie – statt die generalistische Ausbildung fortzusetzen – einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erwerben wollen
  • Es wird kein Schulgeld mehr gezahlt. Die Finanzierung erfolgt einheitlich über Landesfonds. Durch dieses Umlageverfahren werden ausbildende und nicht ausbildende Einrichtungen in der Pflege gleichermaßen zur Finanzierung herangezogen. Zur Refinanzierung des Umlagebetrags erheben alle  Pflegeeinrichtungen (stationär, Tagespflegen, Krankenhäuser, Ambulante Pflegedienste) einen Ausbildungszuschlag, den der Kunde / Pflegebedürftige ab dem 1.3.2020 in Rechnung gestellt bekommt.

Mit der Verwaltung des Umlagesystems hat der Freistaat Sachsen die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland , Kranichfelder Str. 3, 99097 Erfurt, Tel. 0361-48268107, E-Mail info-ausbildungsfonds@drv-md.de beauftragt. 

Kostenfreie Informationsangebote des Bundesministeriums für Gesundheit

Broschüre „Ratgeber zur Pflege“ - Bestell-Nr.: BMG-P-07055
Der Pflege-Ratgeber bietet einen Überblick über das Pflegesystem und beantwortet die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der Pflege.

Broschüre „Alle Leistungen zum Nachschlagen“ - Bestell-Nr.: BMG-P-11005
Die Broschüre gibt einen detaillierten Überblick über die Leistungen und Unterstützungsangebote der Pflegeversicherung.

Broschüre „Ratgeber Demenz“ - Bestell-Nr.: BMG-P-11021
Dieser Ratgeber informiert rund um die Pflege von Menschen mit Demenz, beantwortet häufige Fragen und stellt die Leistungen der Pflegeversicherung vor.

Weitere Informationen zu den Pflegestärkungsgesetzten, Pflege-Wissen und Service-Angebote finden Sie unter: 
www.wir-stärken-die-pflege.de

Das BÜRGERELEFON 030 / 340 60 66 – 02
Das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung bietet ebenfalls Orientierung. 
Mo – Do 8 – 18 Uhr / Fr 8 – 12 Uhr

Gehörlose und Hörgeschädigte erreichen den Beratungsservice per Fax:  030 / 340 60 66 – 07 oder per E-Mail. info.gehoerlos@bmg.bund.de

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